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Fahrstunden

Kontrollfahrt

Für alle ausländischen Führerausweise muss eine Kontrollfahrt gemacht werden. Ausgeschlossen davon sind nur die Inhaber von Führerausweisen aus den EU- und EFTA-Staaten sowie aus Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Korea (Republik), Marokko, Monaco, Neuseeland, San Marino, Singapur, Taiwan (jedoch nur Kategorien A1 und B), Tunesien und USA.

Der ausländische Führerausweis ist in der Schweiz genau 1 Jahr ab dem Einreisedatum gültig. Nach Ablauf dieser Frist ist der ausländische Ausweis nicht mehr zugelassen. Wer danach noch ein Fahrzeug lenken will, muss die gesamte Ausbildung samt Nothilfekurs, Theorieprüfung, Verkehrskundeunterricht und praktischer Prüfung absolvieren. In diesem ersten Jahr sollte die Kontrollfahrt stattfinden.

Die Kontrollfahrt kann nur einmal absolviert werden. Bei negativem Prüfungsergebnis muss der Lenker die gesamte Prüfung absolvieren, wie oben aufgeführt.

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